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Die Konkurrenz schläft nicht...
... gut dass Ihr Anwalt auch wach ist ! Als Unternehmer haben Sie es häufig mit Mitbewerben zu tun, die sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten oder geschäftlich über die Stränge schlagen.
Wettbewerb soll fair bleiben, daher können Sie sich gegen unlauteren Wettbewerb wehren, vor allem wenn Sie Handel mit Ihrem Internet-Shop oder bei Ebay betreiben. Zunächst kann im Wege einer Abmahnung versucht werden, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Falls dies scheiterten können Sie schnelle gerichtliche Hilfe durch eine einstweilige Verfügung oder durch ein Klageverfahren in Anspruch nehmen.
Umgekehrt sollten Sie sich gegen ungerechtfertige Abmahnungen zur Wehr setzen. Jetzt informieren!
