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            05.09.2010  09:07 Uhr

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DL-InfoV: Informations-Irrsinn der EU sei Dank

Eingestellt am 07.05.2010

Nun bürdet der Gesetzgeber den Dienstleistern zusätzliche Informationspflichten auf und sorgt damit für noch mehr Unsicherheit und zusätzlichen Aufwand.

Da stellt sich die Frage: wie langweilig ist es eigentlich in Brüssel ? Während fleißig mehr Bürokratieabbau versprochen und gepredigt wird, kommt eine neue neue Dienstleistungsinformationsverordnung auf den Markt, die neben dem § 5 Telemediengesetz speziell für Dienstleister - z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten... einen bunten Strauß von neuen Informationspflichten vorsieht.

Freundliche Kollegen haben also wieder neuen Grund zum abmahnen und als Schmankerl gibt's vielleicht noch ein saftiges Bußgeld ( § 6 DL-InfoVO).

Den vollen Text finden Sie hier: Bundesgesetzblatt

Beruhigend ist einzig und allein, dass viele der Regelungen bereits in § 5 TMG geregelt sind. Hinzukommen Informationen über Haftpflichtversicherung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Preise, Honorare, Hinweise auf Schiedsstellen usw.

Hierzu stehen vier Möglichkeiten der Informationserteilung zur Verfügung:

- Internet

- direkte Mitteilung an "Dienstleistungsempfänger", also Kunde, Patient oder Mandant

- Auslage von Broschüren, Flyern etc.

- Aushang am "Ort der Dienstleistungserbringung"



 

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