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Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung
Eingestellt am 04.03.2010
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat keine Auswirkungen auf Daten, die im Rahmen von Filesharing-Abmahnungen genutzt werden.
Anlässlich der BVerfG-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung wird nun häufig die Frage gestellt ob es damit künftig keine Filesharing - Abmahnungen mehr gibt. Das ist nicht der Fall ! Die Herausgabe der Daten durch Provider an die Musikindustrie im Wege eines richterlichen Beschlusses ist nach wie vor erlaubt. Es handelt sich nämlich nicht um eine Vorratsdatenspeicherung, sondern um Daten, die die Provider kurzfristig zur Abrechnung oder zur Erstellung von Fehlerprotokollen verwenden.

