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Batteriegesetz seit 01.12.2009 in Kraft
Eingestellt am 02.12.2009
Batteriegesetz seit 01.12.2009 in Kraft! Das neue Batteriegesetz löst die alte Batterieverordnung ab. Hier ein kurzer ÜBerblick: Das Gesetz regelt die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Die Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung für Altbatterien und Altakkumulatoren liegt weiterhin grundsätzlich in den Händen der Hersteller, Importeure und Vertreiber. Die Rücknahme der Altbatterien erfolgt dabei zumeist über den Handel. Der Vertrieb quecksilberhaltigen Batterien mit mehr als 0,0005 Gewichtsprozent Quecksilber und cadmiumhaltiger Batterien mit mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium ist verboten. Vertreiber und Zwischenhändler, die vorsätzlich oder fahrlässig Batterien von Herstellern in Verkehr bringen, die sich nicht beim Umweltbundesamt registriert haben, gelten selbst als Hersteller und müssen damit die Pflichten der Hersteller wahrnehmen. Konkret bedeutet das für Händler und Online-Shops: 1. Jeder der Batterien oder Akkus gewerblich abgibt ist nach wie vor verpflichtet, Altbatterien zurückzunehmen, egal ob sie bei ihm gekauft wurden oder nicht. Ausnahmen: Keine Rücknahmeverpflichtung, wenn der Händler die Art der zurückzunehmenden Batterien oder Akkus nicht im Sortiment hat.Rücknahmeverpflichtung nur bei handelsüblichen Mengen. Rücknahmeverpflichtung gilt nicht, wenn die Altbatterie oder der Akku in ein Gerät eingebaut ist. Hier könnte dann aber das Elektrogesetz zum tragen kommen. 2. Auf der Internetseite, im Ladenlokal oder Katalog ist der Kunde deutlich auf folgendes Hinzuweisen: a) Batterien können nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden b) Endnutzer sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet c) Bedeutung der durchgestrichene Mülltonne (Symbol) d) Bedeutung der nachfolgenden chemischen Zeichen Hg, Cd, Pb 3. Die Rückgabe und Verwertung muss für den Kunden kostenfrei sein. Falls Sie weitere Fragen zum Batteriegesetz haben, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
