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BPatG: THE KIDS WANT TECHNO keine Marke
Eingestellt am 27.10.2010
Der Satz THE KIDS WANT TECHNO kann nicht als Marke für Bekleidungsstücke angemeldet werden (BPatG, Beschl. v. 27.09.2010, 27 W (pat) 38/10)
Der Satz "The Kids Want Techno" ist sprachüblich und grammatikalisch korrekt, so dass die angesprochenen Verkehrkreis dies nicht als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen sondern lediglich als sachlichen Hinweis "Die Kinder wollen "Techno-Musik" auffassen.
Es fehle der Marke daher an jeglicher Unterscheidungskraft.

