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BPatG: GameDu ell darf keine Marke für Spiele anmelden
Eingestellt am 24.09.2009
Die Betreiberin des Online-Spieleportal "GameDuell" beantragte die Eintragung einer Marke für verschiedene Waren- und Dienstleistungsklassen, so unter anderem für elektronische Computer- und Videospiele, Programme für elektronische Computer- und Videospiele, Software usw.
Das Markenamt verweigerte jedoch die Eintragung mit Hinweis auf die fehlende Unterscheidungskraft. GameDuell bedeute übersetzt "Spiele-Wettkampf". Genau diesen biete die Anmelderin an und daher sei der Begriff nur eine reine Beschreibung ihrer Dienstleistung. Das Bundespatentgericht schloss sich der Auffassung an. Allerdings konnte die Marke für Telekommunikationsdienstleistungen angemeldet werden.
Vor einer Markeneintragung ist daher stets zu prüfen, ob die überhaupt eintragungsfähig ist, oder ob sogenannte absolute Schutzhinternisse bestehen. Hierzu zählen vor allem rein beschreibende Begriff. Ferner ist auch zu prüfen, ob ein Dritter die Marke schon angemeldet hat, denn eine "doppelte" Anmeldung kann schwerwiegende Folgen für den Neuanmelder haben.
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