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BGH: Zeitungsverkauf durch Stumme Verkäufer zulässig
Eingestellt am 04.11.2009
Der Axel-Springer-Verlag darf die Zeitschrift WELT KOMPAKT auch über sogenannte "Stumme Verkäufer" vertreiben, bei denen nicht nachvollzogen werden kann, ob der Lesen den Kaufpreis bezahlt hat.
Geklagt hatte ein anderer Berliner Verlag, der es als wettbewerbswidrig ansah, die Zeitung über ungesicherte Automaten zu vertreiben, weil es eine Gratisabgabe darstelle, wenn die Möglichkeitbesteht, dass der Leser sich die Zeitung ohne Bezahlung verschaffe. Hierdurch würden Kunden auch übermäßig angelockt werden, was wiederum eine allgemeine Marktbehinderung der Wettbewerber sei.
Der Bundesgerichtshof sah das anders. Es fehle zum einen an einer unangemessenen unsachlichen Einflussnahme auf den Verbraucher, sich die Zeitung kostenfrei zu besorgen, zum anderen liegt keine wettbewerbswidrige Marktstörung vor, da nicht zu befürchten sei, dass durch die Verwendung stummer Verkäufer andere Mitbewerber vom Markt gedrängt werden. (BGH, Urteile vom 29. Oktober 2009, Az. I ZR 180/07 und I ZR 188/07)
