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BGH: Widerrufsrecht auch bei sittenwidrigen Verträgen

Eingestellt am 27.11.2009

Telefonisch bestellte ein Käufer ein - in Deutschland nicht zugelassenes - Radarwarngerät. Der Verkäufer wies ausdrücklich auf das Verbot hin. Der Käufer zahlte den Kaufpreis und erhielt die Ware. Da ihm diese nicht gefiel, sandte er sie zurück an den Verkäufer und verlangte den Kaufpreis in Höhe von ca. 1.200 EUR zurück. Der Verkäufer verweigerte dies, woraufhin der Käufer klagte und erst in der zweiten Instanz Recht bekam. Nach einer erfolglosen Revision hatte nun der BGH über die Sache zu entscheiden. 

Der Kaufvertrag sei zwar sittenwidrig und damit nichtig, wodurch keine der Parteien Ansprüche geltend machen könne. Allerdings bestehe das Widerrufsrecht für den Verbraucher auch im Fall eines sittenwidrigen Vertrags. Es sei nur ausgeschlossen, wenn ein besonderes schutzwürdiges Interesse des Unternehmers verletzt werde. Da läge hier aber nicht vor, da der Unternehmer ja auch von dem Verbot des Gerätes wußte. (BGH, Urteil vom 25.11.2009, Az  VIII ZR 318/08)



 

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