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BGH: Werbung mit Garantie
Eingestellt am 28.04.2011
Angaben, die in der Garantieerklärung enthalten sein müssen, müssen nicht schon in der Werbung mit der Garantie aufgeführt werden (BGH, Urt. v. 14.04.2011, Az. I ZR 133/09)
Wer mit "3 Jahren Garantie" wirbt, muß beim Verkauf von Verbrauchsgüter nicht schon in der Werbung auf die genauen Bedingungen der Garantie hinweisen. Dies kann im Rahmen der Garantieerklärung geschehen.

