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BGH: Videoportal darf Amateuraufnahmen veröffentlichen
Eingestellt am 03.11.2010
Solange Videoaufnahmen von einer Fußballveranstaltung nicht ausdrücklich untersagt sind, kann ein Fußballverband keine ausschließlichen Verwertungsrechte geltend machen (BGH, Urteil v. 28.10.2010, Az. I ZR 60/09)
Das Videoportal hartplatzhelden.de bietet auf seiner Internetseite Amateuraufnahmen von Fußballspielen unterhalb der Oberliga an. Der Württembergische Fußball-Verband klagte gegen die Betreiber des Portals auf Unterlassung. Das LG Stuttgart und das OLG Stuttgart gaben dem Verband Recht. Er war der Ansicht, dass ihm die alleinigen Verwertungsrechte an den Spielen zustehen. Das Videoportal biete i.S.v. § 4 Nr. 9b UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) eine unlautere Nachahmung eines geschützten Leistungsergebnisses an. Dies stelle eine Wettbewerbsverstoß da, wodurch das Portal zur Unterlassung verpflichtet sei.
Doch der BGH war gegenteiliger Ansicht. Die von dem Verbrand erbrachte Organisation und Durchführung der Fußballspiele bedürfe keines Leistungsschutzes. Der Verband könne sich eine wirtschaftliche Verwertung der Fußballspiele dadurch hinreichend sichern, dass den Besuchern der Fußballspiele Filmaufnahmen unter Berufung auf das Hausrecht untersagt werden.

