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BGH: Preisvergleichsportale
Eingestellt am 08.09.2009
BGH: Preisvergleiche nur mit Versandkosten
Preisvergleichsportale müssen bei der Auflistung der gefundenen Angebote stets angeben, ob sich der Preis mit oder ohne Versandkosten versteht. Dies muss auf einen Blick feststellbar sein. Ansonsten könne der Verbraucher nicht erkennen, ob der genannte Preis tatsächlich der günstigste ist. (BGH, Urteil v. 16.07.2009, Az. I ZR 145/07)
