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            05.09.2010  08:24 Uhr

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BGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google

Eingestellt am 03.05.2010

Laut BGH stellt es keine Urheberrechtsverletzung dar, wenn die Bilder einer Künstlerin in der Bildersuchmaschine von Google angezeigt werden (BGH, Urteil v. 29.04.2010, Az. I ZR 69/08).

Die Klägerin, eine bildende Künstlerin, betreibt eine eigene Internetseite, auf der Bilder ihrer Kunstwerke veröffentlich werden. Bei einer Google-Suche stellte die Klägerin fest, dass diese Bilder über die Bildersuche von Google angezeigt werden. Sie klagte gegen Google auf Unterlassung und verlor letztinstanzlich. Der BGH stellte fest, dass die Klägerin Google zwar nicht ihr ausdrückliches oder stillschweigendes Einverständnis mit der Abbildung der Bilder erteilt habe, allerdings habe sie auch nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre Bilder vom Auffinden durch Suchmaschinen auszunehmen, was technisch möglich gewesen sei. Daher mangele es an der Rechtswidrigkeit der Urheberrechtsverletzung.



 

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