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            29.07.2010  22:51 Uhr

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BGH: Happy Digits darf Daten verwerten

Eingestellt am 12.11.2009

Happy Digits darf Daten von Verbrauchern zur Werbung und Marktforschung per Briefpost verwenden. Allerdings müssen die AGB vor Vertragsschluss bekannt gegeben werden und nicht erst mit Übersendung der Bonuskarte. (BGH, Urteil v. 11.11.2009, Az. VIII ZR 12/08)

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen die Betreiber des Kundenrabatt-System Happy Digits weger der Verwendung zweier Klauseln bei der Anmeldung zum Bonussystem geklagt. Zum einen ging es um die Einwilligung in die Verwertung von Kundendaten, zum anderen um die Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Happy Digits.

Bezüglich der Einwilligung entschied der BGH, dass diese auch im sogenannten "Opt-out"-Verfahren erteilt werden darf. Das bedeutet, dass der Anbieter die Einwilligung des Kunden voraussetzen kann; bleibt er untätig, so ist er mit dem Erhalt von Werbung einverstanden. Es wurde ausdrücklich hervorgehoben, dass die Klausel von dem Kunden gestrichen werden kann, wenn er nicht mit der Weitergabe seiner Daten einverstanden ist. Dies reicht nach Ansicht des BGH aus. Allerdings gelte das Opt-Out-Verfahren nur für die Übersendung von Werbung Post, nicht per E-Mail, Fax oder SMS (siehe auch hier)

Jedoch reiche es nicht aus, wenn Happy Digits folgende Klausel verwende, um die AGB einzubeziehen:"Die Teilnahme an HappyDigits erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Teilnahmebedingungen, die Sie mit Ihrer Karte erhalten und die Sie dann mit Ihrer ersten Aktivität, z.B. Sammeln, anerkennen."  Eine Voraussetzung für die wirksame Einbeziehung von AGB ist, dass der Verwender bei Vertragsabschluss die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von dem Inhalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen. Das sei aber nicht der Fall, wenn der Kunde die AGB erst mit der Karte erhalte. Darin liegt eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher.

Zum Hintergrund: Happy Digits ist eines des größten Kundenbindungsprogramme (nach Payback) mit knapp 32 Mio. ausgegebenen Karten. Bei den Partnerunternehmen kann der Kunde Punkte sammeln und gegen Prämien einlösen. Was zunächst nett klingt hat natürlich auch eine Kehrseite: Der Kunde willigt in die Speicherung und zumeist auch in Weitergabe seiner Daten ein. Sein Kaufverhalten kann mit der Karte analysiert werden, so dass ihm aufgrund der Analyse die passende Werbung in Haus geschickt werden kann.



 

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