Übersicht: News»
BGH: Freie Werkstatt darf nicht VW-Logo verwenden
Eingestellt am 20.04.2011
VW kann es einer freien Werkstatt verbieten, die Bildmarke VW in der Werbung zu verwenden (BGH, Urt. v. 14.04.2011, Az. I ZR 33/10).
Ein Autohersteller kann unabhängigen Werkstattbetrieben verbieten, die Bildmarke des Herstellers zu Werbezwecken der Werkstatt zu verwenden.
Eine derartige Verwendung beeinträchtigt die Marke. Volkswagen hatte eine Werkstattkette verklagt, da diese mit der Bildmarke “VW” eigene Angebote beworben hatte. Dies verletze die Markenrechte von Volkswagen.
Der BGH verweist darauf, dass es für die Werkstatt ausgereicht hätte, nur den Namen "Volkswagen" zu verwenden. Die Werkstatt hatte sich darauf berufen, darauf angewiesen zu sein, die Marke als Autowerkstatt zum Hinweis auf ihre Dienstleistungen zu verwenden. Allerdings gelte dies nicht, für die Bildmarke, so der BGH, sondern nur für die Wortmarke.

