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BGH zur Unterscheidung Verbraucher - Unternehmer
Eingestellt am 10.12.2009
Wenn sich aus den Umständen nichts anderes ergibt gilt eine natürliche Person, die etwas kauft zunächst als Verbraucher, auch wenn sie Einzelunternehmer ist (BGH, Urt. v. 30.09.2009, Az. VIII ZR 7/09)
Oft gibt es zwischen den Parteien eines Kaufvertrags, der über das Internet geschlossen wurde Streit, ob der Käufer ein Verbraucher oder Unternehmer ist, denn als Verbraucher kann der Käufer von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen.
Der BGH hat nun eintschieden, dass die Einordnung der Partei als Unternehmer entgegen dem mit dem Kauf beabsichtigten privaten Zweck nur dann in Betracht, wenn die dem Vertragspartner erkennbaren Umstände eindeutig darauf hinweisen, dass die natürlichliche Person in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Übersetzt heißt das: Wenn z.B. ein Steuerberater für seine Wohnung eine Lampe kauft und hierbei seine Kanzleianschrift als Lieferadresse angibt, so gilt er als Verbraucher, da die Bestellung der Lampe nicht zweifelsfrei seiner selbständigen Tätigkeit zurechnen kann.
