Übersicht: News»
BGH zu Ebay-Accounts
Eingestellt am 30.07.2009
BGH: Ebay-User müssen ihren Account schützen
Der BGH hat entschieden, dass Ebay-Nutzer auch für Angebote haften, die sie zwar nicht selbst eingestellt haben, aber deren Benutzernamen und Passwort von Dritten genutzt wurden, zumindest, wenn der Nutzer die Accountdaten weitergegeben hat. Im zu entscheidenden Fall hatte ein Mann die Daten seiner Ehefrau zur Verfügung gestellt. Diese hatte Schmuck eines namhaften Herstellers verkauft, der den Ehemann aber prompt abgemahnt und auf Schadensersatz verklagt hat. Als Inhaber eines Mitgliedskontos habe er die Gefahr einer Unklarheit darüber geschaffen, wer sein Konto nutze. Deshalb hafte er sowohl für die Verletzung von Markenrechten als auch für Wettbewerbsverstöße (BGH, Urt. v. 11.03.2009, Az. I ZR 114/06)
