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BGH verwirft Revision des Holzklotzmörders
Eingestellt am 21.01.2010
Am Ostersonntag 2008 warf der 32jährige Nikolai Hecht aus Rastede einen 6 Kilo schweren Holzklotz von einer Brücke der A 29. Der Holzklotz schlug in die Windschutzscheibe eines passierenden Fahrzeugs ein und tötete die 33jährige Olga K. Das Landgericht Oldenburg verurteilte Hecht aufgrund seines Geständnisses wegen versuchten Mordes in drei Fällen, wegen Mordes und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu lebenslanger Haft. Hecht hat das Geständnis zwar widerrufen, angeblich weil er es unter Entzugserscheinungen abgegeben hatte, jedoch sah das Gericht die Schuld als erwiesen an. Gegen die Verwertung des Geständnisses richtete sich die Revision. Der BGH sah hierin jedoch keinen Fehler des Gerichts. Der Verteidiger will den Fall nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen.
(BGH, Beschl. v. 12.01.2010, Az. 4 StR 436/09)
