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       07.02.2012  18:26 Uhr
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BGH verlangt Aktualität von Preissuchmaschinen

Eingestellt am 16.03.2010

Preiserhöhungen auf der Internetseite eines Händlers sind irreführend, wenn sie verspätet in einer Preissuchmaschine angezeigt werden (BGH, Urt. v. 11.03.2010, Az. I ZR 123/08)

Beabsichtigt ein Internethändler, den Preis für ein Produkt zu erhöhen, so ist es wettbewerbsrechtlich zu beanstanden, wenn dieser höhere Preis in Preissuchmaschinen nicht angezeigt wird. Im zu entscheidenden Fall hatte ein Händler den Preis für eine Kaffeemaschine auf seiner Internetseite auf 587 EUR erhöht. Bei der Preissuchmaschine wurde die Ware allerdings noch mit 550 EUR angegeben.
Auch wenn die Preissuchmaschine klarstelle, dass es sich nicht um Echtzeitpreise handelt und die Angaben ohne Gewähr erfolgen, so gehe der Verbraucher davon aus, dass er die Ware zu dem angezeigten Preis erwerben kann. Der Händler verschaffe sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil, wenn er durch den - nicht mehr gültigen - niedrigeren Preis höher gelistet werde als mit dem tatsächlichen Preis.

 



 

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