Übersicht: News»
BGH verhandelt über Haftung für WLAN-Netzwerke
Eingestellt am 20.03.2010
In der mündlichen Verhandlung vom 18.3.2010 klärt der BGH ob und wann der Inhaber eines WLAN-Internetanschlusses haftet, wenn er selbst keine Rechtsverletzungen durch Filesharing begangen hat, sondern ein Dritter den WLAN - Anschluss unberechtigt nutzt.
Mehr dazu an dieser Stelle, wenn das Urteil verkündet wurde.
