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            05.09.2010  08:34 Uhr

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BGH verhandelt über Haftung für WLAN-Netzwerke

Eingestellt am 20.03.2010

In der mündlichen Verhandlung vom 18.3.2010 klärt der BGH ob und wann der Inhaber eines WLAN-Internetanschlusses haftet, wenn er selbst keine Rechtsverletzungen durch Filesharing begangen hat, sondern ein Dritter den WLAN - Anschluss unberechtigt nutzt.

Mehr dazu an dieser Stelle, wenn das Urteil verkündet wurde.



 

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