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       07.02.2012  17:56 Uhr
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BGH - 1:0 für Ferrero

Eingestellt am 14.11.2009

Ferrero darf für seine Produkte Hanuta und Duplo den Begriff  "WM2010" verwenden. Ein Anspruch auf Löschung der Fu0ballmarken von Ferrero besteht nicht, so der BGH (Urteil v. 12.11.2009, Az. I ZR 183/07)

Die FIFA hatte gegen den Süsswarenhersteller Ferrero auf Löschung einiger fußball-WM-bezogener Marken geklagt. Angeblich behindere Ferrero die FIFA bei der Vermarktung der WM, außerdem bestehe ein Titelschutz an den Begriffen WM 2010, Germany 2006 und South Africa 2010.

Der BGH sah jedoch weder eine Verwechslungsgefahr noch eine Wettbewerbsbehinderung. Der FIFA könne nicht jedem anderen Unternehmen eine wirtschaftliche Verwertung der Sportveranstaltung verbieten.   

Bereits vor einigen Jahren war die FIFA unter anderem mit dem Eintrag des Begriffs "Fußball WM 2006" gescheitert.



 

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