Home
Impressum
Datenschutz
Kontakt
Anfahrt
Facebook
       18.05.2012  23:17 Uhr
Facebook

Übersicht: News»

BFH: Pommes im Stehen billiger als im Sitzen

Eingestellt am 26.08.2011

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Bratwürste oder Pommes Frites die der Gast im Stehen verzehrt, dem günstigeren Steuersatz von 7% unterliegen. (BFH, Urt. v. 30.06.2011, Az. V R 35/08)

Die Abgabe von Bratwürsten, Pommes Frites und ähnlichen standardisiert zubereiteten Speisen an einem mit behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen ausgestatteten Imbissstand, so der BFH, ist eine einheitliche Leistung. Diese unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 7%. Ob die Kunden die genannten behelfsmäßigen Vorrichtungen benutzen, ist ohne Bedeutung, da der sofortige Verzehr an Ort und Stelle, der kein wesentliches Merkmal des betreffenden Umsatzes darstellt, nicht für dessen Natur bestimmend sein kann. Es kommt also nur darauf an, dass die "Verzehrvorrichtungen" dazu bestimmt sind. Anders verhält es sich folglich, wenn die Kunden die Speisen im Sitzen an Tischen verzehren. So wird in vielen Fastfood-Restaurants mit Sitzplätzen ein unterschiedlicher Umsatzsteuersatz ausgewiesen, je nachdem wie der Gast die Frage "Zum Hieressen oder zum Mitnehmen?" oder kürzer "hier oder einpacken?" beantwortet. Isst der Gast im Restaurant ist der reguläre Steuersatz von 19% auszuweisen.

Die Entscheidung bringt praktische Probleme für Imbiss und Fastfood-Restaurants mit sich, die zusätzlich zu den Theken und Tischen (ohne Stühle) auch Sitzplätze anbietet. Aus Kreisen der Finanzdirektionen wurde bereits verlautbart, dass Beamte entsendet werden müssen um festzustellen, wie viel Prozent der Umsätze auf vor Ort verzehrte Speisen entfallen, wenn man sich nicht auf die Angabe des Besitzers verlassen will. Dies verursacht natürlich immense Kosten, so dass auch überlegt wird, für die Gastronomie einen einheitlichen Steuersatz einzuführen, der irgendwo zwischen 7% und 19% liegt - also eine Sonderregelung. Dass das möglich ist, hat die FDP bewiesen, in dem Sie den Steuersatz für Hoteliers auf 7% gesenkt hatte.

Foto: © M.E. / pixelio.de

 



 

Nach oben