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       07.02.2012  19:09 Uhr
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Aus unserer Kanzlei: Vorsicht beim CD-Verkauf

Eingestellt am 10.08.2010

Wer Musik-CDs oder DVDs auf Flohmärkten, im Ausland oder in Onlineshops erwirbt sollte genau prüfen, ob es sich um Plagiate handelt, die in Deutschland nicht verkauft werden dürften.

Insgesamt 6 Rammstein-CDs hatte ein Sammler auf Flohmärkten erworben. Zumeist handelte es sich um Remix- oder Best-Of-Dateien. Als diese CDs bei Ebay angeboten wurden, ließ der Urheber  die Auktionen löschen und mahnte durch eine große Münchner Kanzlei ab. Grund: Die CDs wurden von der Plattenfirma nicht in Deutschland oder EU in Umlauf gebracht. Auch wenn sie wie Original aussahen, handelte es sich um in Russland angefertigte CDs, die äußerst professionell hergestellt wurden. 

Das Urheberrecht schreibt - grob gesagt - vor, dass das Urheberrecht erschöpft ist, wenn der Urheber die CDs in Deutschland oder der EU in Umlauf gebracht hat. Das heißt, der Käufer kann die CDs weiterverkaufen, ohne dass ihm der Urheber oder Inhaber der Nutzungsrechte  dies verbieten darf.

Kommt die CD aber aus Nicht-EU-Ländern, so ist der Verkauf in Deutschland selbst dann nicht zulässig, wenn die Ware im Ausland legal produziert und verkauft wurde.

Ihnen droht eine Abmahnung, verbunden mit der Auffoderung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, umfassend Auskunft über Ihre Verkäufe zu erteilen, Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen und die gefälschten Exemplare zu vernichten.

Woran erkennen Sie Plagiate ?

- Vorsicht ist immer bei Best-Of oder Remix-Alben geboten, die Ihnen bislang gar nicht bekannt waren

- Booklet sind nur 1seitig oder von schlechter Qualität

- aufgebrachte Siegel in kyrillischer Schrift oder mit chinesischen Schriftzeichen

- keine oder falsche EAN -> Sie können EANs hier recherchieren Besonders beim Verkauf über Ebay sollte die ensprechende Funktion (EAN-Suche) im Verkaufstool verwendet werden

- erebliche günstigere Preise für Neuware als im Handel üblich

- CDs selbst ist nicht oder nur mit einem Aufkleber beschriftet

- Copyrighthinweis fehlt oder verweist auf unbekannte Plattenfirma oder ein Plattenlabel, bei dem der Künstler nicht unter Vertrag ist

 



 

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