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            29.07.2010  22:53 Uhr

Übersicht: Urheberrecht»

Alles nur geklaut

Das Urheberrecht ist von erheblicher Bedeutung im Internet. Das Urhebergesetz schützt Werke. Der Urheber ist gem. § 7 UrhG der "Schöpfer" eines Werkes. Eine Website, Fotos, eine Grafik, ein Logo und sogar eine eMail etc. können "Werke" i.S. des Urheberrechtes sein. Das Abbilden eines Bildes oder Fotos auf einer Internetseite stellt schon eine Verbreitung dar, was in einigen Fällen sicher auch gewollt oder wenigstens geduldet ist, in einigen Fällen allerdings nicht - in diesen Fällen ist oftmals anwaltlicher Rat gefragt.

Auch in diesem Bereich hagelt es Abmahnungen, oft zu Recht. Denn mit dem Kopieren eines fremden Bildes um es z.B. für eine eigene Ebay-Auktion zu verwenden oder mit dem Down- oder Upload eines Musiktitels werden Urheberrechte verletzt. Teilweise werden sogar Texte ganzer Internetseiten kopiert oder Auszüge aus Büchern veröffentlicht. Ein "Klassiker" ist auch das Veröffentlichen eines Stadtplans oder von einem Ausschnitt hieraus. Die kartographischen Verlage setzen sich hiergegen zur Wehr. 

Andererseits gibt es auch "Werke", die nicht geschützt sind, weil die nötige "Schöpfungshöhe" nicht erreicht wird. Dies hilz z.T. durch Webseiten, oder für sehr einfache  Logos oder Grafiken.

Da das Urheberrecht oft ein kostenträchtiger Faktor ist, sollten Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen.



 

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