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            05.09.2010  09:20 Uhr

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Achtung: Falsche Filesharing-Abmahnungen per Mail

Eingestellt am 08.07.2010

In letzter Zeit häufen sich Abmahnungen, die angeblich von der Kanzlei Nümann und Lang per E-Mail verschickt wurden.

Diese sehen in etwa so aus:

 Sehr geehrte(r) Jörg Plöhn,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Münchener Str. 63, 45145 Essen, an. Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt. Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht. Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden. Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an folgende Daten gelangt:  

Jörg Plöhn,Bremer Str. 68, 26125 Oldenburg.

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 111.111.111.111

Ihre E-Mail Adresse: xx@dede.de 

Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft 
Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material
und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre 
Ermittlungsakte bis zum 29.06.2010 der Staatswanltschaft Essen zurückzusenden.
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot: Um 
weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten 
wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den 
Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym 
bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der 
Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche
gegen Sie fallen gelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat 
kann sie auch nicht tätig werden! Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 
100 Euro bis zum 29.06.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. 
Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym 
an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren 
erhalten Sie unter:
http://www.paysafecard.com/de/. Senden Sie uns den 16-stelligen Pin-Code der 100 Euro 
Paysafecard an folgende E-Mailadresse zahlung@nuemann-lang.net 
Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte das Aktenzeichen : 223H/54G an

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 16- 
stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der 
Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen 
Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem 
normalen Postweg.

Mit freundlichen Grüßen,
NÜMANN + LANG – Rechtsanwälte

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Diese E-Mail stammt natürlich nicht von den Rechtsanwälten Nümann+Lang. Abgesehen von den zahlreichen Rechtschreibfehlern wird die rechtliche Situation laienhaft und vollkommen falsch dargestellt. Und welche Anwaltskanzlei würde sich auf eine Paysafezahlung einlassen? Irgendwo haben sich ein paar Gauner Ihre e-Mail-Adresse mit Ihrem Namen besorgt und eine IP-Adresse ausgedacht, um Sie abzuzocken. Also : einfach in den Papierkorb damit.

 



 

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