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Abzock-Seiten
F: Ich habe eine Mahnung von einer unbekannten Internetseite bekommen. Nun soll ich 96 Euro für ein Jahresabo zahlen. Ist das rechtens?
A: Das kommt darauf an, ob ein wirksamer Vetrag zwischen dem Diensteanbieter und Ihnen zustande gekommen ist. Bei den sogenannten Abzockseiten ist dies oft schon nicht der Fall, denn die Vertragsbedingungen werden in AGB versteckt oder tauchen an einer unerwarteten Stelle im Kleingedruckten aus. Beides führt nicht zu einem Vertrag, da es an der Einigung über einen Preis fehlt. Oft werden die Angebote auch als "kostenlos" ausgegeben, wobei dann tatsächlich nur eine kurze Frist zur kostenlosen Nutzung eingeräumt wird. Nach Ablauf der Frist sollen Sie eine Jahres oder sogar Zwei-Jahres-Gebühr zahlen.
In vielen Fällen hat sich der Nutzer nicht einmal selbst auf der Internetseite registriert. Trotzdem droht man Ihnen mit Mahnbescheiden, Klagen, Strafanzeigen oder SCHUFA-Einträgen. In fast allen Fällen ist das Humbug und dient nur der Einschüchterung. Auf keinen Fall sollten Sie auf solche Rechnungen oder Mahnungen zahlen, denn nach unserer Erfahrung wird der Anspruch nach einiger Zeit nicht mehr weiterverfolgt. Auch Briefe von Inkassobüros oder Rechtsanwälten können Sie in diesem Fall ignorieren.

