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       18.05.2012  23:12 Uhr
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Abmahnung der Carglass GmbH

Eingestellt am 03.03.2011

Wer bei Google AdWords oder mit META-Tag mit dem Begriff "Carglass" wirbt, muss mit einer Abmahnung durch die Carglass GmbH rechnen.

Reparatur oder Austausch einer defekten Windschutzscheibe. Hiermit wirbt die Firma Carglass und sie hat jede Menge Nachahmer gefunden. Zum Teil werben Mitbewerber der Carglass GmbH eben mit dem Wort "Carglass" um auf ihr Angebot hinzuweisen und Kunden anzuziehen. Das ist nicht ungefährlich, denn die Verwendung des Wortes in Google-AdWords, sei es als Keyword oder im Anzeigentext sowie die Verwendung in den META-Tags des Quellcodes einer Internetseite kann wettbewerbsrechtlich zu beanstanden sein.

Nach einem Urteil des EuGH, dass sich sowohl mit der Verantwortlichkeit von Google als auch der Verwantwortlichkeit des Werbenden beschäftigt, ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Markenrechtsverletzung durch die Verwendung von Keywords (Schlüsselwörtern) begangen wurde.

Der EuGH hat in zwei Urteilen festgestellt, dass ein Markenrechtsverstoß nur dann vorliegt, wenn der Internetnutzer beim Betrachten der Anzeige davon ausgehen muss, dass der Werbende und der eigentliche Markeninhaber wirtschaftlich miteinander verflochten sind. Es muss hier also eine sogenannte Zuordnungsverwirrung vorliegen. Dies kann nach Ansicht des EuGH aber ausgeschlossen sein, wenn der Markenname nur zur Beschreibung für eine gebrauchte Ware verwendet wird.

Das Landgericht Berlin hat diese Rechtssprechung jüngst so angewandt, und eine Markenrechtsverletzung mangels Zuordnungsverwirrung abgelehnt.  Es gibt jedoch auch abweichende Urteile (z.B. vom OLG Braunschweig, OLG Frankfurt), die von einer Markenrechtsverletzung bereits dann ausgehen, wenn nicht klar erkennbar ist, dass die Werbeanzeige nicht vom Markeninhaber stammt.

Sollten Sie eine Abmahnung wegen META-Tags oder GoogleAdWords Keywords erhalten, so ist eine Prüfung im Einzelfall unbedingt zu empfehlen. Besonders wichtig ist es dabei, auf den Wortlaut einer abzugebenden Unterlassungserklärung zu achten.

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