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       23.02.2012  01:08 Uhr
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.

Eingestellt am 24.01.2012

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. aus Mammendorf mahnt Wettbewerbsverstöße in Onlineshops ab. Hier liegen bereits mehrere Abmahnungen vor. Offensichtlich wird derzeit in großem Umfang abgemahnt, wie eine Internetrecherche ergeben hat.

Gegenstand der Abmahnungen sind nach derzeitigem Kenntnisstand vor allem unwirksame AGB-Klauseln, fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhaftes Impressum. Der Verein verlangt die Abgabe einer Unterlassungserklärung und einen Aufwendungsersatz in Höhe von 232,05 EUR.

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. befindet sich in der Liste qualifizierter Einrichtungen gemäß § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG), und wäre somit berechtigt, Abmahnungen auszusprechen.

Durch die Anwaltskanzlei Treutler aus Regensburg erwirkt der Verein auf einstweilige Verfügungen, falls auf die Abmahnung nicht (fristgerecht) reagiert wird.

Es wird empfohlen, die Abmahnung anwaltlich prüfen zu lassen. Keinesfalls sollte eine solche Abmahnung ignoriert werden.

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