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       18.05.2012  23:06 Uhr
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Abmahnung Oliver Frank Schulz

Eingestellt am 16.05.2011

Rechtsanwälte und Steuerberater müssen mit Abmahnung von dem Kollegen RA Oliver Frank Schulz rechnen.

Wer als Rechtsanwalt beruflich mit dem Kollegen Oliver Frank Schulz aus Bremen zu tun hat, dem wird empfohlen, seinen Internetauftritt zu überprüfen.

Der Kollege durchforstet die Internetseiten von Kollegen, mit denen er im Rahmen eines Mandats korrespondiert hat, auf Verstöße gegen § 13 TMG (Fehlende Aufklärung über Art, Zweck und Umfang von Datenerhebungen im Rahmen von Kontaktformularen) und § 5 TMG (Impressumsangaben).

Zum Teil verlangt er als Anwalt in eigener Sache sogar die Erstattung von Rechtsanwaltgebühren und erwirkt, falls keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, auch eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg und erhebt sogar Zahlungsklage wegen der Abmahnkosten.

Zumindest ein Fall ist hier bekannt, in dem RA Schulz auch noch einen Steuerberater abgemahnt hat, der mit dem bereits abgemahnten Anwaltskollegen in Bürogemeinschaft tätig ist und eine eigene Internetseite betreibt.

Das Landgericht Hamburg empfindet dieses Verhalten nach eigenem Bekunden zwar als "Frechheit", sieht hierin allerdings keinen Rechtsmißbrauch und hält § 13 TMG - im Gegensatz zum Landgericht und Kammergericht Berlin - für eine Norm mit wettbewerbsrechtlichem Bezug. Die Kosten für die Einstweilige Verfügung werden von RA Schulz sofort festgesetzt und Androhung sofortiger Vollstreckungsmaßnahmen kurzfristig angefordert.



 

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