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       18.05.2012  23:05 Uhr
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Abmahnung Norbert Loga

Eingestellt am 01.12.2011

Norbert Loga aus Duisburg mahnt wegen Urheberrechtsverletzungen aufgrund der angeblichen unberechtigten Verwendung von ihm entworfener AGB ab.

Die Abmahnungen werden von Rechtsanwalt Andreas Gerstel aus Greven versandt. Der Mandant Norbert Loga ist Geschäftsführer des Vereins zum Schutz des legalen Wettbewerbs. Es dürfte nicht überzogen sein, hier von einem klassischen Abmahnverein zu sprechen.Die Parallelen zu anderen Abmahnvereinen sind hier unübersehbar.

Der Verein ist allerdings nicht als qualifizierte Einrichtung in die Liste der anspruchsberechtigten Stellen gem. § 4 UKlaG eingetragen. Für die Abmahnung wegen der Verletzung angeblicher Urheberrechte ist dies zwar nicht erforderlich, da diese Rechte nur von Norbert Loga als natürlicher Person geltend gemacht werden, jedoch sprechen die zahlreichen Einträge bei Google dafür, dass es Herrn Loga und diesem Verein nicht in erster Linie um den Schutz des Wettbewerbs gehen dürfte.

Für die Abmahnung wird die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 891,31 €, sowie eine Schadensersatzzahlung von Höhe von 300,00 € verlangt. Ferner soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungsverpflchtungserklärung abgeben.

Es wird empfohlen, den Aufforderungen nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung nachzukommen.

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