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Abmahnung Geto Gold Musikverlag GbR
Eingestellt am 01.11.2011
Die Firma Geto Gold Musikverlag GbR aus Berlin mahnt wegen der unerlaubten Verbreitung von Tonaufnahmen in Tauschbörsen ab. Es geht hierbei um den Titel "Strobo Pop" von den Atzen mit Nena. Der Titel wurde u.a. auch in dem Sampler "German Top 100 Single Charts" veröffentlicht.
Die Abmahnung erfolgt durch die Anwaltskanzlei FAREDS aus Hamburg. Es werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags zur Abgeltung von Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz in Höhe von 450,00 EUR verlangt.
Es wird empfohlen, den Aufforderungen nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung nachzukommen.
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