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Abmahnung Dynamic-Billard-Organisation
Eingestellt am 01.06.2011
Die Dynamic-Billard-Organisation GmbH mahnt Mitbewerber wegen irreführender Werbung beim Verkauf von Billardkugeln ab.
Bei den Abmahnungen geht es um den Verkauf von Billardkugeln unter Angabe des Materials "Phenolharz". Werden die Billardkugeln zu einem günstigen Preis angeboten, so wird von Seiten des Abmahners vermutet, dass die Kugeln allenfalls einen Kunststoffüberzug haben, nicht jedoch aus reinem Phenolharz hergestellt sind.
Wie bei allen Abmahnungen sollte vor einer Reaktion eine anwaltliche Überprüfung vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für die beigefügte Unterlassungsverpflichtungserklärung und die verlangte Zahlung.
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