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AG Oldenburg: 817 EUR angemessen für Stadtplanausschnitt
Eingestellt am 21.09.2011
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Für die ungenehmigte Veröffentlichung eines Stadtplanausschnitts im Internet ist ein Schadensersatz in Höhe von 817 EUR angemessen (AG Oldenburg, Urt. v. 07.09.2011, Az. 1 C 1073/11, noch nicht rechtskräftig).
Der Beklagte hatte ohne Zustimmung des Verlags einen Stadtplanausschnitt im Internet als Wegbeschreibung verwendet. Der Verlag klagte die Lizenzgebühr in Höhe von 817 EUR, die er üblicherweise für die Nutzung eines solchen Kartenausschnitts verlangt, ein.
Das Gericht sah die Lizenzgebühr als üblich an, da sie von der Klägerin stets verlangt wird und die Tarife auch auf ihrer Internetseite veröffentlicht sind. Der Anspruch resultiert aus § 97 UrhG.
Das Urteil kann hier heruntergeladen werden.
Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

