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            05.09.2010  09:09 Uhr

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AG Marburg: Inkasso-Anwalt zur Kostenerstattung verurteilt

Eingestellt am 14.04.2010

Das Amtsgericht Marburg verurteilte Rechtsanwalt Olaf T., zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten, die dem Geschädigten durch die Rechtsverteidigung gegen eine "offensichtliche Nichtforderung" eines Internet-Abo-Anbieters entstanden sind. (AG Marburg, Urt. v. 08.02.2010, Az. 91 C 981/09).

Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der umstrittene Kollege "Beihilfe zum Betrug" geleistet habe, indem er eine offensichtlich unberechtigte Forderung für einen Internet-Abo-Anbieter geltend gemacht habe. Dieser bot üblicherweise kostenlose Software in einem Downloadportal zum Download an und wies am Rande darauf hin, dass mit der Registrierung ein Vertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen werde, für den 8 EUR im Monat, also 96 EUR pro Jahr im Voraus fällig werden. Diese Forderung wurde von dem Rechtsanwalt des Anbieters unter Weiterberechnung seiner Anwaltskosten angemahnt.  "Alle billig und gerecht denkenden", so das Amtsgericht in seiner Urteilsbegründung,  gingen zweifelsfrei von einer Täuschung aus, "wenn bei einem Produkt in einem Supermarkt auf der Rückseite ein Vermerk stehen würde, dass man mit Kauf dieses Produktes gleichzeitig andere kostspielige Produkte erworben hat."  Ansonsten könne jeder beim Kauf eines Pfund Kaffees auf der Rückseite der Verpackung verpflichtet werden, noch einen Pkw zum Kaufpreis von über 10.000 € abzunehmen.

Ähnlich entschied auch bereits das AG Karlsruhe (Urt. v. 12.08.2009, Az. 9 C 93/09)



 

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