Übersicht: News»
AG Halle: Streitwert bei Filesharing eines Films
Eingestellt am 21.01.2010
Das AG Halle hat den Streitwert für das unerlaubte Anbieten eines Kinofilms von 10.000 € auf 1.200 € herabgesetzt (AG Halle, Urteil v. 24.11.2009, Az. 95 C 3258/09)
Der Kläger (Inhaber der Verwertungsrechte an dem Film) verlangte Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren nach einem Streitwert von 10.000 EUR) für die Abmahnung eines Urheberrechtsverstoß, sowie 100 € Schadensersatz. Der Film war von dem Beklagten in einer Tauschbörse zum download angeboten worden.
Das AG Halle hielt den Schadensersatz in Höhe von 100 € angemessen, allerdings reduzierte es den Streitwert für die Abmahnung von 10.000 € auf 1.200 €. Bei einem einzigen Urheberrechtsverstoß handele es sich um eine Bagatelle, die einen Streitwert von 10.000 € nicht rechtfertige.
Der neu eingeführte § 97a Abs. 2 UrhG, wonach unter bestimmten Voraussetzungen nur 100 € Abmahnkosten verlangt werden können, war in diesem Fall nicht anwendbar, weil die Abmahnung vor der Gesetzeseinführung am 1.9.08 ausgesprochen wurde.
Ob das Urteil rechtskräftig geworden ist, ist noch nicht bekannt.
