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AG Fürth: Versandhaus muss LCD-TV für 199 € verkaufen
Eingestellt am 17.09.2009
Das Versandhaus Quelle bot in seinem Internetshop versehentlich LCD-TVs für 199,00 EUR statt 1.999,00 EUR an und muss zum Schnäppchenpreis liefern, so das Amtsgericht Fürth in gleich zwei Fällen (Urteile v. 11.08.2009, Az. 360 C 2779/08 und 310 C 2349/08)
Viele Fernsehfans waren begeistert, als sie 2007 Phillips-Flachbildfernseher zum Preis von nur 199 Euro entdecken, immerhin nur ein Zehntel es normalen Verkaufspreis. Hintergrund der Panne war ein Eingabefehler beim Einstellen des Angebots durch einen Mitarbeiter von Quelle. Erst 10 Tage nachdem Quelle den Fehler bemerkte und schon eine Anzahlung kassiert hatte, versuchte das Versandhaus, die geschlossenen Kaufverträge zu anzufechten. Zu spät, wie das Amtsgericht Fürth entschied, als zwei Käufer auf Lieferung des Fernsehers klagten.
Der Bundesgerichtshof hatte zwar entschieden, dass in diesen Fällen ein Anfechtungsrecht wegen Irrtums des Verkäufers besteht, jedoch nur dann, wenn unverzüglich angefochten wird. Quelle hat jedoch die Bestellung bestätigt, eine Anzahlung kassiert und erst einmal nichts unternommen. Dabei war Quelle schon vor Annahme des Vertrags bekannt, dass der Preis von 199 EUR falsch war.
Allen Online-Händlern sei daher geraten, zunächst nur Empfangsbestätigungen zu versenden und diese - wenn sie automatisiert verschickt werden - umgehend auf Fehler zu Überprüfen. Eine Anfechtung kann bei unverzüglichem Handeln noch möglich sein.

