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0900-Nummern
Eingestellt am 30.07.2009
Rufnummernmißbrauchsgesetz
Das neue 0190-Mißbrauchs-Gesetz soll für mehr Preistransparenz sorgen.
Bei Angeboten oder Werbung für 0900-Mehrwertdienste muss der aus dem deutschen Festnetz zu zahlende Bruttopreis genannt werden:bei zeitabhängigen Preisen der Minutenpreis, bei Blocktarifen der Gesamtpreis für die Verbindung. Dabei kann es sich auch um eine Preisspanne handeln.
Das neue Gesetz sieht einen Höchstpreis von 2,00 Euro pro Minute vor, wobei die Abrechnung höchstens im Minutentakt erfolgen darf. Bei zeitunabhängig abgerechneten Dienstleistungen darf die gesamte Verbindung nicht mehr als 30,00 Euro kosten.
Da es Dienstleistungen gibt, bei denen ein höherer Preis gerechtfertigt sein kann, sieht das Gesetz eine Möglichkeit zur Überschreitung der genannten Preisobergrenzen von zwei bzw. 30 Euro vor.
